Seit 1. Januar 2012 ist es soweit: Mit dem Jahreswechsel ist auch eine der wichtigsten Novellen der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten: Bei Staubildung bzw. stockendem Verkehr ist die Bildung einer Rettungsgasse Pflicht auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen.
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